Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention basiert auf dem Grundgedanken, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, mit eigenen Rechten, mit eigener Würde und eigenen Bedarfen. Im Zentrum der UN-Konvention, die eine Vielzahl von verbindlichen Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechten vorsieht, steht die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. In der vorliegenden Publiaktion werden die Grundlagen eines kinderrechtebasierten Verständnisses des Kindeswohls sowie die Bezüge zum Recht auf Beteiligung erläutert.