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Das Kindeswohl neu denken

Kinderrechtsbasierte Ermittlung und Bestimmung des Kindeswohls

Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention basiert auf dem Grundgedanken, dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, mit eigenen Rechten, mit eigener Würde und eigenen Bedarfen. Im Zentrum der UN-Konvention, die eine Vielzahl von verbindlichen Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechten vorsieht, steht die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. In der vorliegenden Publiaktion werden die Grundlagen eines kinderrechtebasierten Verständnisses des Kindeswohls sowie die Bezüge zum Recht auf Beteiligung erläutert.

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Nicht barrierefrei

Autor*in: Judith Feige, Stephan Gerbig
Themen: Kinderrechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 75 KB)
ISSN: 25099493 (PDF)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-66541-2
Seiten: 6
Erschienen: 11/2019

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