Zur Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul-Konvention in Deutschland
Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland eines der zentralen menschenrechtlichen Probleme. Mit der vorliegenden Studie sollte ein Einblick in die bestehenden Versorgungsstrukturen und die Herausforderungen bei der Umsetzung des Artikels 25 Istanbul-Konvention gewonnen werden. Auf der Basis von Recherchen und Gesprächen mit mehr als 100 Expert_innen aus den verschiedenen an der Akutversorgung beteiligten Bereichen hat das Institut Handlungsempfehlungen entwickelt, die die verschiedenen Aspekte der Gewährleistung qualifizierter und flächendeckender Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt umfassen.
Der Bericht beschreibt umfassend, wie sich das Phänomen geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland seit dem 1. Januar 2020 entwickelt hat und welche Anstrengungen Bund und Länder unternommen haben, um ihren menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen in…
Die Kurzdarstellung bietet einen Überblick über Aufbau und Inhalt des Monitors Gewalt gegen Frauen, des ersten Periodischen Berichts der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.
Der Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Justiz ist ein bedeutender Schritt, den Gewaltschutz im Sinne der Grundsätze der Istanbul-Konvention in Deutschland umzusetzen. Jedoch weist der Entwurf auch erhebliche Lücken auf. Die Stellungnahme arbeitet…
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