Was macht die Monitoring-Stelle?
Die UN-Kinderrechtskonvention
Geltung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Wie arbeitet die Monitoring-Stelle?
Wie kam es zur Einrichtung der Monitoring-Stelle?
Keine Beratung in Einzelfällen
Wer arbeitet in der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention?
Die Monitoring-Stelle beobachtet und überwacht ("to monitor" (engl.) = überwachen, kontrollieren) unabhängig die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland.
"UN-Kinderrechtskonvention" ist eine Abkürzung für das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" vom 20. November 1989.
In der UN-Kinderrechtskonvention sind Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern festgeschrieben. Im Zentrum der Konvention steht die Anerkennung von Kindern als eigenständige (Recht)Subjekte und damit Träger_innen von Menschenrechten.
In der Bundesrepublik Deutschland gelten die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte von Kindern bereits seit 1992; anfangs noch mit Einschränkungen (sogenannten Vorbehalten). 2010 hat die Bundesregierung all diese Einschränkungen zurückgenommen und das Übereinkommen ist damit verbindlich geltendes Recht in Deutschland, auf das sich "(…) alle Menschen in Deutschland, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet" haben, berufen können (Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention). Das gleiche gilt auch für die drei bestehenden Zusatzprotokolle zur UN-Kinderrechtkonvention:
Damit ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die in der Konvention und ihren derzeit drei Zusatzprotokollen verbrieften Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Kinder können sich auf diese Rechte berufen.
Die Monitoring-Stelle trägt dazu bei, die Kinderrechte bekannter zu machen. Wenn nötig erinnert sie Personen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an die Einhaltung der UN-Konvention.
Sie berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der Konvention.
Sie setzt sich zudem für eine kinderrechtsbasierte Forschung ein. Dazu arbeitet die Monitoring-Stelle eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen und Forschungsinstituten zusammen. Und natürlich mit Kindern und Jugendlichen selbst, denn Partizipation, im Sinne von Artikel 12 der Konvention, ist Grundlage ihrer Arbeit.
Die Monitoring-Stelle tauscht sich mit Nationalen Menschenrechtsinstitutionen anderer Länder aus und informiert den UN-Kinderrechtsausschuss über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland.
Seit 1992 hatte der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen das Fehlen einer zentralen Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention mehrfach kritisiert und Deutschland zuletzt im Februar 2014 empfohlen, eine solche Stelle in Deutschland zu schaffen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist dieser Empfehlung nachgekommen und hat das Deutsche Institut für Menschenrechte, die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands, mit dem Monitoring betraut. Im August 2015 hat die Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention als Projekt, finanziert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes, im Institut die Arbeit aufgenommen.
Die Monitoring-Stelle hat nicht die Befugnis, Beschwerden nachzugehen oder in Einzelfällen rechtlich zu beraten. Sie gibt jedoch nach bestem Vermögen Auskunft über geeignete Beratungsstellen.
In der Monitoring-Stelle arbeiten insgesamt fünf Personen. Judith Feige, Stephan Gerbig und Nerea González Méndez de Vigo sind die Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen der Monitoring-Stelle. Kerstin Krell und Freda Wagner (Mutterschutz/Elternzeit-Vertretung von Christine Weingarten) sind die Referent_innen für Öffentlichkeitsarbeit und Claudia Kittel leitet die Monitoring-Stelle.
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention - Die Rechte von Kindern stärken (PDF, 122 KB)
Claudia Kittel
Leiterin der Monitoring-Stelle UN-KRK
Tel.: 030 25 93 59 - 241
E-Mail: kittel(at)institut-fuer-menschenrechte.de
Judith Feige
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Monitoring-Stelle UN-KRK
Tel.: 030 25 93 59 - 462
E-Mail: feige(at)institut-fuer-menschenrechte.de
Stephan Gerbig
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Monitoring-Stelle UN-KRK
Tel.: 030 25 93 59 - 475
E-Mail: gerbig(at)institut-fuer-menschenrechte.de