Die aktive und informierte Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen sie betreffenden Entscheidungen ist eine grundsätzliche Voraussetzung für ihre gleichberechtigte Teilhabe. Menschen mit Behinderungen haben das Recht, an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Welche Themen und Bereiche sie betreffen sollte dabei weit ausgelegt werden. Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen auch an Entscheidungsprozessen beteiligt werden sollen, die ihre spezifischen Rechte nur indirekt betreffen. Das heißt, dass Menschen mit Behinderungen auch an Entscheidungsprozessen beteiligt werden sollen, die allgemeine Dinge wie etwa Infrastrukturplanungen, gesundheitspolitische Maßnahmen oder Haushaltsfragen betreffen, bei denen es zwar nicht direkt um Menschen mit Behinderungen geht, im Ergebnis aber deren spezifischen Rechte sehr wohl indirekt berührt sind. Oft kann das erst nach einer Konsultation von Menschen mit Behinderungen sachgerecht beurteilt werden. Unabhängig davon sollten Konsultationsverfahren auch in nicht behinderungsspezifischen Bereichen inklusiv und zugänglich gestaltet werden. Eine an den Menschenrechten ausgerichtete Politik erfordert die enge Konsultation mit und aktive Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen in grundsätzlich allen Lebensbereichen.
Die wirksame Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sollte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie sollte beispielsweise rechtzeitig, systematisch und offen erfolgen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das gesamte Spektrum von Menchen mit Behinderungen konsultiert wird. Dafür ist eine behinderungs- oder altersgerechte Assistenz oder anderweitige Unterstützung bereitzustellen und zu finanzieren. So können sich Kinder, Jugendlichen und Erwachsene mit Behinderungen grundsätzlich, ungeachtet der Art ihrer Beeinträchtigung, an Entscheidungsprozessen beteiligen. Diese Konsultation kann über die Organisationen erfolgen, die Menschen mit Behinderungen repräsentieren.
Die Praxis wird diesem Anspruch nicht immer gerecht. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist der Überzeugung, dass Strategien und Strukturen für die Partizipation noch weiter zu entwickeln sind, um eine transparente, inklusive und wirksame Beteiligung aller Gruppen von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Nur wenn die Partizipation von Menschen mit Behinderungen ernst genommen wird und ihr gebührendes Gewicht verliehen wird, ist sichergestellt, dass staatliches Handeln transparenter und verantwortlicher wird.