Aktions- und Maßnahmenpläne sind ein wichtiges Instrument, um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) voranzutreiben. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention trägt seit 2009 dazu bei, dass dieser Ansatz in der Praxis Verbreitung findet. Ziel ist es, die Pläne und damit verbundenen Prozesse stärker mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu verknüpfen.