Von 2018 bis 2023 wurde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) geprüft.
2015 hatte der Ausschuss zum ersten Mal die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland untersucht. Das Ergebnis waren die am 27. April 2015 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ (Concluding Observations). Darin haben die Expert*innen des Ausschusses Probleme bei der Umsetzung aufgedeckt, Kritikpunkte benannt und Empfehlungen formuliert. Die Empfehlungen haben wegweisende Akzente für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland gesetzt. Bund, Länder und Kommunen waren und sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich anzunehmen.
Im nun abgeschlossenen kombinierten zweiten und dritten Berichtszyklus musste Deutschland bis zum 1. Oktober 2019 unter besonderer Berücksichtigung dieser Empfehlungen über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten und wurde am 29./30. August 2023 erneut vom Ausschuss überprüft und bewertet. Auftakt zu diesem Staatenprüfverfahren bildete die 20. Sitzung des Ausschusses im Herbst 2018, in deren Folge er Deutschland eine Frageliste („List of Issues prior to reporting“) übermittelt hat, die die Grundlage für den zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands bildete. Die Monitoring-Stelle UN-BRK hat dem Ausschuss im Vorfeld der 20. Sitzung eine sogenannte „Pre-List of Issues“ zukommen lassen sowie ein Statement bei der Sitzung selbst gehalten und Fragen des Ausschusses beantwortet.
Der deutsche Staatenbericht wurde im Juli 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet und im September 2019 dem Ausschuss in der verbindlichen englischen Sprachfassung übermittelt (Combined Second and Third Periodic Report of the Federal Republic of Germany). Zudem liegt eine Version in deutscher Sprache sowie in Leichter Sprache vor.
Am 20. Juli 2023 hat die Monitoring-Stelle ihren Parallelbericht auf Englisch beim Ausschuss eingereicht. Die deutschen Versionen des Parallelberichts in schwerer und Leichter sowie Gebärdensprache wurden am 15. August 2023 veröffentlicht.
Die 29. Sitzung des Ausschusses, auf der er unter anderem den deutschen Staatenbericht und die Umsetzung der UN-BRK geprüft hat, fand ab 14. August 2023 in Genf statt. Der Dialog zwischen Bundesregierung und Ausschuss („Constructive Dialogue“) wurde am 29./30. August 2023 durchgeführt. Die Monitoring-Stelle war während des Dialogs anwesend, hat ein Eröffnungs- sowie ein Abschlussstatement gehalten und Fragen des Ausschusses beantwortet. Am Schluss des Staatenprüfverfahrens stehen die neuen „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses vom 8. September 2023, in denen er Empfehlungen und Forderungen an die Bundesregierung richtet, wie die UN-BRK in Deutschland besser umgesetzt werden soll. Die finale editierte Fassung der Abschließenden Bemerkungen wurde am 3. Oktober auf der Website des Ausschusses veröffentlicht.
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen
Für die Prüfung der Umsetzung der UN-BRK in einem Vertragsstaat ist der Ausschuss auf Informationen verschiedener Akteur*innen angewiesen. Neben dem Bericht des zu prüfenden Staates greift der Ausschuss dabei unter anderem auf eingereichte Dokumente von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, unabhängigen Überwachungsmechanismen nach Artikel 33 Absatz 2 sowie Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen zurück.
Die Berichte von Menschen mit Behinderungen sind dabei von besonderer Bedeutung – wissen sie doch aus eigener Erfahrung am besten, wie es um die Umsetzung der Konvention bestellt ist und welchen Aspekten der Ausschuss besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen sollte.
Selbstvertretungsorganisation und zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich mit schriftlichen Stellungnahmen (Parallelberichten sowie Beiträgen zur Fragenliste) eingebracht.