Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Staatenberichtsverfahren

Von 2018 bis 2023 wurde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) geprüft.

2015 hatte der Ausschuss zum ersten Mal die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland untersucht. Das Ergebnis waren die am 27. April 2015 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen“ (Concluding Observations). Darin haben die Expert*innen des Ausschusses Probleme bei der Umsetzung aufgedeckt, Kritikpunkte benannt und Empfehlungen formuliert. Die Empfehlungen haben wegweisende Akzente für die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland gesetzt. Bund, Länder und Kommunen waren und sind aufgerufen, sich der Umsetzungsaufträge in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich anzunehmen.

Im nun abgeschlossenen kombinierten zweiten und dritten Berichtszyklus musste Deutschland bis zum 1. Oktober 2019 unter besonderer Berücksichtigung dieser Empfehlungen über den Stand der Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen berichten und wurde am 29./30. August 2023 erneut vom Ausschuss überprüft und bewertet. Auftakt zu diesem Staatenprüfverfahren bildete die 20. Sitzung des Ausschusses im Herbst 2018, in deren Folge er Deutschland eine Frageliste („List of Issues prior to reporting“) übermittelt hat, die die Grundlage für den zweiten und dritten Staatenbericht Deutschlands bildete. Die Monitoring-Stelle UN-BRK hat dem Ausschuss im Vorfeld der 20. Sitzung eine sogenannte „Pre-List of Issues“ zukommen lassen sowie ein Statement bei der Sitzung selbst gehalten und Fragen des Ausschusses beantwortet.

Der deutsche Staatenbericht wurde im Juli 2019 vom Bundeskabinett verabschiedet und im September 2019 dem Ausschuss in der verbindlichen englischen Sprachfassung übermittelt (Combined Second and Third Periodic Report of the Federal Republic of Germany). Zudem liegt eine Version in deutscher Sprache sowie in Leichter Sprache vor.

Am 20. Juli 2023 hat die Monitoring-Stelle ihren Parallelbericht auf Englisch beim Ausschuss eingereicht. Die deutschen Versionen des Parallelberichts in schwerer und Leichter sowie Gebärdensprache wurden am 15. August 2023 veröffentlicht.

Die 29. Sitzung des Ausschusses, auf der er unter anderem den deutschen Staatenbericht und die Umsetzung der UN-BRK geprüft hat, fand ab 14. August 2023 in Genf statt. Der Dialog zwischen Bundesregierung und Ausschuss („Constructive Dialogue“) wurde am 29./30. August 2023 durchgeführt. Die Monitoring-Stelle war während des Dialogs anwesend, hat ein Eröffnungs- sowie ein Abschlussstatement gehalten und Fragen des Ausschusses beantwortet. Am Schluss des Staatenprüfverfahrens stehen die neuen „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses vom 8. September 2023, in denen er Empfehlungen und Forderungen an die Bundesregierung richtet, wie die UN-BRK in Deutschland besser umgesetzt werden soll. Die finale editierte Fassung der Abschließenden Bemerkungen wurde am 3. Oktober auf der Website des Ausschusses veröffentlicht.

Beteiligung von Menschen mit Behinderungen

Für die Prüfung der Umsetzung der UN-BRK in einem Vertragsstaat ist der Ausschuss auf Informationen verschiedener Akteur*innen angewiesen. Neben dem Bericht des zu prüfenden Staates greift der Ausschuss dabei unter anderem auf eingereichte Dokumente von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, unabhängigen Überwachungsmechanismen nach Artikel 33 Absatz 2 sowie Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen zurück.

Die Berichte von Menschen mit Behinderungen sind dabei von besonderer Bedeutung – wissen sie doch aus eigener Erfahrung am besten, wie es um die Umsetzung der Konvention bestellt ist und welchen Aspekten der Ausschuss besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen sollte.

Selbstvertretungsorganisation und zivilgesellschaftliche Organisationen haben sich mit schriftlichen Stellungnahmen (Parallelberichten sowie Beiträgen zur Fragenliste) eingebracht.

Parallelbericht an den UN-Fachausschuss

Deutsche Fassung

Englische Fassung

Dokumente zur Staatenprüfung

Allgemein

2. Staatenprüfung (2018—2023)

29. Sitzung

Link zur 29. Sitzung

Information note for stakeholders

Abschließende Bemerkungen

Concluding Observations des UN-BRK-Ausschusses

Parallelbericht der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Parallel Report to the UN Committee on the Rights of Persons with Disabilities for Germany's 2nd/3rd State Party review procedure

Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Bericht über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Leichter Sprache

Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutscher Gebärdensprache

Zweiter und dritter Staatenbericht

Am 17. Juli 2019 hat das Bundeskabinett den zweiten und dritten Staatenbericht zur Umsetzung der UN-BRK beschlossen und im September 2019 beim Ausschuss eingereicht. Der Bericht antwortet auf die im Vorfeld vom Ausschuss erstellte Fragenliste (LOIPR). Der Bericht liegt in englischer, deutscher und Leichter Sprache vor.

Combined Second and Third Periodic Report

Zweiter und dritter Staatenbericht

Zweiter und dritter Staatenbericht in Leichter Sprache

List of Issues prior to reporting (LOIPR) vom 21. September 2018

List of issues prior to submission of the combined second and third periodic report

Fragenliste im Vorfeld der Vorlage des kombinierten zweiten und dritten periodischen Berichts

Eingabe der Monitoring-Stelle UN-BRK für die LOIPR

Pre-List of Issues on Germany

DRAFT STATEMENT – for consultation

Eingaben der Zivilgesellschaft für die LOIPR

Zivilgesellschaftliches Verbändebündnis: Vorschläge für Fragen des Fachausschusses

Zivilgesellschaftliches Verbändebündnis: Update zur 2. Staatenprüfung Deutschlands

Association of German Development and Humanitarian NGOs: Proposal of Question for Examination

StopIGM.org/Zwischengeschlecht.org: Human rights for herm aphrodites too!

Initiativgruppe „Parallelbereicht Ziffer 36“: Parallelbericht mit dem Fokus auf Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen (PDF, 574 KB, nicht barrierefrei)

Überblick aller Kerndokumente

UN Treaty Body Database: Reporting status for Germany. CRPD - Convention on the Rights of Persons with Disabilities. II-III

1. Staatenprüfung (2011—2015)

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Ausschuss) überwacht die weltweite Umsetzung der Konvention. Er besteht aus 18 Expert*innen mit Behinderungen und trifft sich zwei Mal im Jahr im Genf. Dort berät der Ausschuss unter anderem über die Umsetzung der Konvention in ausgewählten Vertragsstaaten und veröffentlicht als Ergebnis dieser Prüfung die „Abschließenden Bemerkungen“. Eine Übersicht über alle bisher erschienenen „Abschließenden Bemerkungen“ des Ausschusses sind auf dessen Internetseite einsehbar.

UN Treaty Body Database: Human Rights Bodies. CRPD

Schaubild zum Staatenberichtsverfahren

Beschreibung des Schaubildes zum Staatenberichtverfahren

Die kreisförmige Grafik zeigt die einzelnen Schritte im Prüfverfahren zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention.

Das Prüfverfahren beginnt folgendermaßen: Nach Bekanntgabe des Sitzungstermins reichen die Zivilgesellschaft und das Deutsche Institut für Menschenrechte Vorschläge für die Frageliste ein. Hinweis: Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Das Institut begleitet und überwacht kontinuierlich die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet.

Nach mindestens drei Wochen erfolgt der nächste Schritt: Sitzung zur Frageliste von UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der Zivilgesellschaft und dem Deutschen Institut für Menschenrechte.

Ein bis zwei Wochen später erfolgt der nächste Schritt: Der UN-Ausschuss schickt eine Frageliste, die sogenannte „List of Issues prior to reporting“, an die Regierung.

Nach einem Jahr: Die Regierung reicht auf Basis der Frageliste einen Staatenbericht beim UN-Ausschuss ein.

Nach circa vier bis zehn Monaten: Nach Bekanntgabe des Sitzungstermins reichen die Zivilgesellschaft und das Deutsche Institut für Menschenrechte Parallelberichte ein.

Nach mindestens drei Wochen: Sitzung zur Prüfung des Staatenberichts: Der UN-Ausschuss tritt mit der Regierungsdelegation in einen „konstruktiven Dialog“.

Nach ein bis zwei Wochen: Der UN-Ausschuss veröffentlicht seine „Abschließenden Bemerkungen“ („Concluding Observations“).

Kurze Zeit später erfolgt die innerstaatliche Umsetzung der Empfehlungen und das Follow-up. Circa vier Jahre später beginnt der Staatenberichtszyklus von vorne.

Ansprechpartner*in

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