Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland: Juli 2018–Juni 2019 Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG Dies ist der vierte Bericht, den das Deutsche Institut für Menschenrechte in seiner Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands dem Deutschen Bundestag vorlegt. Der Bericht erfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019. Aus den vielfältigen menschenrechtlichen Fragestellungen, wie sie beispielsweise in den Empfehlungen der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen und des Europarats an Deutschland erkennbar werden, greift der Bericht verschiedene Themen auf, die Menschen betreffen, die aufgrund ihrer Lebenslage besonders verletzlich sind.
(PDF, 1 MB)
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Jahresbericht
ISSN: 2567-5893 (PDF)
ISSN: 2511-1566 (Print)
148 Seiten
Dezember 2019
TwitterDas Deutsche Institut für Menschenrechte spricht sich dafür aus, das Sozialgesetzbuch VIII inklusiv zu reformieren. Die Reform muss die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen gesetzlich verankern. Aus der derzeitigen Zuständigkeitsspaltung resultierende Ungleichbehandlungen und strukturelle Zugangsbarrieren widersprechen den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention.
(PDF, 166 KB)
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Position/aktuell
3 Seiten
September 2019
TwitterMenschen mit Behinderungen und ihre Organisationen haben das Recht, an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Das vorliegende Papier informiert darüber, wie der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen dieses Partizipationsgebot versteht und welche Handlungsempfehlungen er daraus ableitet.
(PDF, 70 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-63934-5
Autor/in: Alina Datz, Dr. Leander Palleit
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Information
ISSN: 2509-9493 (PDF)
4 Seiten
Juni 2019
TwitterWeltweit gibt es schätzungsweise mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen. Das sind etwa 15 Prozent der Weltbevölkerung, circa 80 Prozent davon leben in Entwicklungsländern. Dennoch ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bislang nicht systematisch darauf ausgerichtet, mit ihren Maßnahmen auch Menschen mit Behinderungen zu erreichen. Dafür ist sie bereits 2015 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kritisiert worden. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat bereits erste Schritte unternommen und plant weitere, um das Problem anzugehen. Doch es fehlen derzeit geeignete Instrumente, um zu überprüfen, ob Menschen mit Behinderungen wirksam in Projekte der Entwicklungszusammenarbeit eingebunden werden, und um entsprechende Entwicklungen und Ergebnisse zu erfassen.
(PDF, 1,3 MB)
Autor/in: Dr. Judith Striek
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Analyse/Studie
ISBN: 978-3-946499-44-2 (PDF)
ISBN: 978-3-946499-43-5 (Print)
28 Seiten
Mai 2019
TwitterIn diesem Jahr feiert die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ihr zehnjähriges Jubiläum in Deutschland. "Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie nicht will, sucht Begründungen" – mit diesem von Hubert Hüppe, dem Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen (2009-2013) geprägten Slogan lässt sich die erste Umsetzungsdekade der UN-BRK in Deutschland charakterisieren.
Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte zieht mit dem Bericht eine Zwischenbilanz. In neun Kapiteln wurde der Sachstand ermittelt, positive Entwicklungen werden beispielhaft aufgezeigt. Der Bericht benennt darüber hinaus auch die Desiderate, arbeitet aktuelle Aufgaben heraus und stellt Elemente des Umsetzungsprogramms der kommenden Dekade zusammen. Die Kapitel schließen mit Empfehlungen, die Politik und andere Akteure zu Diskussionen und weiterführenden Schritten anregen sollen.
(PDF, 1,7 MB)
Autor/in: Dr. Valentin Aichele, Dr. Sabine Bernot, Catharina Hübner, Dr. Susann Kroworsch, Dr. Britta Leisering, Peter Litschke, Dr. Leander Palleit, Kristin Pöllmann, Dr. Judith Striek
Analyse/Studie
ISBN: 978-3-946499-46-6 (PDF)
92 Seiten
März 2019
TwitterAmicus Curiae-Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Eingereicht am 30. September 2016.
(PDF, 322 KB)
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Stellungnahme
30 Seiten
Februar 2019
TwitterVor zehn Jahren, am 26. März 2009, ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Was hat sich seitdem für Menschen mit Behinderungen konkret getan? Sind ihre Rechte heute besser verwirklicht als vor zehn Jahren? Diese Fragen möchte die Untersuchung beantworten. Sie ist die erste tiefergreifende Analyse des Umsetzungsstands der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-
Westfalen seit Beginn der Zusammenarbeit des Bundeslands mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte im Jahre 2017. Die Untersuchung nimmt vier ausgewählte Lebensbereiche, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen maßgeblich bestimmen, genauer in den Blick: Wohnen, Fortbewegung, Bildung und Arbeit.
(PDF, 1,5 MB)
Autor/in: Dr. Susann Kroworsch
Analyse/Studie
ISBN: 978-3-946499-42-8 (PDF)
58 Seiten
Januar 2019
TwitterIn humanitären Krisen sind Menschen mit Behinderungen besonders hohen Risiken ausgesetzt. Deutschland als zweitgrößter Geber von humanitärer Hilfe weltweit muss hierauf bedarfsgerecht reagieren und Hilfsmaßnahmen inklusiv ausgestalten. Um substantielle Fortschritte zu erzielen, ist eine inklusive und menschenrechtsbasierte Strategie zur humanitären Hilfe im Ausland notwendig.
(PDF, 56 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-61184-4
Autor/in: Catharina Hübner
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Position/aktuell
ISSN: 2509-3037 (PDF)
4 Seiten
November 2018
TwitterWas steht in diesem Text
Alle sollen bei wichtigen Entscheidungen
ihre Meinung sagen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Nur dann gibt es Inklusion.
Menschen mit Behinderungen wollen
– in der Politik mitbestimmen.
– in der Stadt mitbestimmen.
Dafür haben sie das gleiche Recht
wie andere Menschen.
(PDF, 2 MB)
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschen-Rechte
Positionen
ISSN: 2509-3037 (PDF)
12 Seiten
November 2018
TwitterDie UN-Behindertenrechtskonvention verbrieft als Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen wichtige Grundlagen der deutschen Rechtsordnung. Wegen ihrer inhaltlichen Breite und ihrem hohen Grad der Ausdifferenzierung von Rechten und Prinzipien bietet sie eine ergiebige Rechtsquelle. Kaum eine Rechtsmaterie des deutschen Rechts scheint davon unberührt. Die vorliegende Materialsammlung ist aus von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bundesweit angebotenen Fachveranstaltungen für die Richterschaft der Landessozialgerichtsbarkeit entstanden. Sie bündelt Erfahrung und Wissen, gibt den Diskussionsstand über Potenzial und auch Grenzen der UN-Behindertenrechtskonvention in der sozialgerichtlichen Praxis wieder und soll den Rechtsanwender_innen für den eigenen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden.
(PDF, 1,3 MB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-61185-9
Autor/in: Dr. Valentin Aichele, Dr. Sabine Bernot
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Weitere Publikationen
ISBN: 978-3-946499-34-3 (PDF)
ISBN: 978-3-946499-33-6 (Print)
191 Seiten
November 2018
TwitterMenschen mit Behinderungen wollen das politische und öffentliche Leben mitgestalten können. Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen erleben jedoch, dass sie nicht auf Augenhöhe beteiligt werden. Dies lässt sich nur ändern mit zusätzlichen Ressourcen und einer gezielten strukturellen Unterstützung, auch in den Ländern und Kommunen.
(PDF, 53 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-59515-6
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Position/aktuell
ISSN: 2509-3037 (PDF)
4 Seiten
September 2018
TwitterSeit März 2017 hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-BRK in Bezug auf Nordrhein-Westfalen intensiviert. Dazu gehört auch die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Im Zusammenhang des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Konsultation der Monitoring-Stelle zur UN-BRK in NRW zur Weiterentwicklung der Inklusion unmittelbar in der parlamentarischen Arbeit nutzen" hat sie eine Stellungnahme für die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags NRW am 5. September 2018 abgegeben.
(PDF, 160 KB)
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Stellungnahme
8 Seiten
September 2018
TwitterDie Monitoring-Stelle UN-BRK begrüßt es, dass die Bundesregierung durch den vorliegenden Gesetzesentwurf die Marrakesch-Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen sucht und einen Gesetzesentwurf eingebracht hat. Die Bundesregierung versäumt es aus der Sicht der Monitoring-Stelle allerdings, wichtige Regelungen zu treffen und Impulse zu geben, die über die Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie hinausgehen. Es ist notwendig, im parlamentarischen Raum breiter über die Umsetzung des Rechts auf Zugang zu Büchern und anderen Werken im Sinne der UN-BRK zu diskutieren.
(PDF, 148 KB)
URN: urn:nbn:de:101:1-2018090509514467272481
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Stellungnahme
Juli 2018
TwitterArticle 33 (2) of the CRPD requires state parties to have a structural framework in place to promote,
protect and monitor the implementation of the Convention on the Rights of Person with Disabilities (CRPD) at the national level.
This "2017 Update Survey", conducted by the German Institute for Human Rights, was done to identify the current situation how state parties implement these provisions. National Human Rights Institutions (NHRIs) from all continents participated in the survey.
(PDF, 394 KB)
Autor/in: Dr. Valentin Aichele
Herausgeber/in: German Institute For Human Rights
Analyse/Studie
ISBN: 9783946499305 (PDF)
ISBN: 9783946499299 (Print)
37 Seiten
Juni 2018
TwitterIn diesem Text geht es um die Zusammen-Arbeit von
Deutschland mit anderen Ländern.
Das heißt Entwicklungs-Zusammenarbeit.
Entwicklungs-Zusammenarbeit kämpft:
– gegen Armut.
– gegen Krisen und große Not.
– für die Menschen-Rechte.
– für politische Mit-Bestimmung.
Das ist gut.
ABER:
Die deutsche Entwicklungs-Zusammenarbeit macht zu
wenig für
Menschen mit Behinderungen in anderen Ländern.
(PDF, 310 KB)
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Positionen
8 Seiten
Mai 2018
TwitterSelbstbestimmte Mobilität ist ein Menschenrecht. Wie für alle anderen Lebensbereiche unterstreicht die 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch für die Freizügigkeit, dass Menschen mit Behinderungen darauf denselben Anspruch haben wie andere. Die UN-BRK enthält die menschenrechtliche Verpflichtung, den Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf selbstbestimmte Mobilität systematisch zu verfolgen und auf allen Ebenen politischen Handels aufzunehmen und umzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass Mobilität selbst eine Voraussetzung für Inklusion, Partizipation und gesellschaftliche Teilhabe darstellt, hat die Senatsverwaltung für Integration Arbeit und Soziales die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte 2017 beauftragt, eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Die Analyse verfolgt das Ziel, die Bedingungen selbstbestimmter Mobilität von Menschen mit Behinderungen in Berlin mittels Literaturanalyse, Abfragen bei zuständigen Stellen, Gesprächen mit Expert_innen und betroffenen Berliner_innen sowie Beobachtungen aus Gremiensitzungen systematisch zu erfassen und unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen.
(PDF, 776 KB)
Weitere Publikationen
ISBN: 9783946499282 (PDF)
78 Seiten
März 2018
TwitterGeflüchtete Menschen mit Behinderungen sind besonders schutzbedürftig. Sie haben das Recht auf eine bedarfsgerechte Aufnahme in Deutschland. Bei ihrer Ankunft wird ihr Unterstützungsbedarf jedoch weder systematisch erfasst noch berücksichtigt. Auch in Zeiten, in denen weniger Schutzsuchende nach Deutschland kommen, bestehen diese Probleme weiter. Bund, Länder und Kommunen sollten dafür sorgen, dass die Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen erkannt und sie entsprechend unterstützt werden.
(PDF, 52 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-56407-3
Position/aktuell
ISSN: 25093037 (PDF)
4 Seiten
März 2018
TwitterAm 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention für Deutschland in Kraft getreten. Das wirft für viele Akteure, die in den nächsten Jahren mit der Umsetzung der Konvention befasst sein werden, Fragen auf. Was ergibt sich aus dem Wortlaut der Konvention? Welche staatlichen und nicht staatlichen Stellen sind für ihre Umsetzung zuständig? In welchen Bereichen und für welche Gruppen besteht in Deutschland Handlungsbedarf? Mit welchen Maßnahmen lassen sich effektive und nachhaltig wirksame Strategien zur Verbesserung erzielen?
Die vorliegende Analyse knüpft an diese aktuellen Diskussionen an und richtet sich an Mitarbeiter_innen von Ministerien, Vernetzungsgremien auf Bund- und Länderebene sowie die Akteure des Hilfesystems. Sie gibt einen Überblick über die Inhalte der Konvention, Empfehlungen für weitere Umsetzungsschritte und erläutert, wie der Expertinnenausschuss des Europarats GREVIO die Konvention auslegt und ihre Umsetzung in Deutschland überwachen wird.
Bitte beachten: Die Höchstbestellmenge liegt bei 10 Exemplaren.
(PDF, 900 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-56238-3
Autor/in: Heike Rabe, Dr. Britta Leisering
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Analyse/Studie
ISBN: 9783946499244 (PDF)
ISBN: 9783946499237 (Print)
84 Seiten
Januar 2018
TwitterWas steht in diesem Text?
Alle Menschen haben ein Recht auf Arbeit.
Auch Menschen mit Behinderungen haben dieses Recht.
Sie sollen ihre Arbeit selber aussuchen können.
Sie sollen mit der Arbeit ihr eigenes Geld verdienen.
ABER:
Oft ist es anders.
Denn der Arbeits-Markt ist nicht offen für alle.
Auch die Berufs-Ausbildung ist nicht offen für alle.
(PDF, 600 KB)
URN: urn:nbn:de:101:1-201803133984
Autor/in: Dr. Leander Palleit
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschen-Rechte
Information
ISSN: 2509-3037 (PDF)
13 Seiten
Januar 2018
TwitterMenschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie andere Menschen auch. Gleich diesen sollen sie ihre Arbeit frei wählen und damit ihren Lebensunterhalt verdienen können. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Um einen inklusiven Arbeitsmarkt zu erreichen, muss ein falsch verstandener Leistungsgedanke überwunden und die Berufsausbildung inklusiv gestaltet werden.
(PDF, 51 KB)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-56230-3
Herausgeber/in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Positionen
4 Seiten
Januar 2018
TwitterKeine Produkte im Warenkorb
Hier können Sie die neu erscheinenden Publikationen der Monitoring-Stelle abonnieren.
In der Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte steht ein PC-Arbeitsplatz für blinde und sehbehinderte Besucherinnen und Besucher zur Verfügung.
Weitere Informationen zum barrierefreien Arbeitsplatz.