Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention geltendes Recht der deutschen Rechtsordnung und damit auch für die landesrechtlichen Regelungen in Berlin maßgebend. Aus diesem Grund hat sich die Berliner Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag sowie den Richtlinien der Regierungspolitik dazu verpflichtet, das Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) weiterzuentwickeln sowie die Ergebnisse der Normprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Der aktuelle Stand dieses Vorhabens spiegelt sich in dem Arbeitsentwurf für ein reformiertes LGBG wieder. Um über den Entwurf mit der interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren, wurde dieser auf einem von der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales getragenen Fachtag zum LGBG präsentiert.
Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, eröffnete die Veranstaltung und begrüßte, dass "der amtierende Senat - anders als die Vorgängerregierung - die Neufassung des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes in dieser Legislaturperiode anstrebt".
In ihrem Grußwort machte Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, unter anderem deutlich, dass die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Querschnittsthema ist. Außerdem sprach sie sich für die Berücksichtigung der in der UN-Behindertenrechtskonvention enthaltenen Prinzipien, welche beispielsweise die Partizipation von Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen beinhalten, im LGBG aus. Um diese Prinzipien tatsächlich zu verwirklichen, müssten zudem die hierfür erforderlichen Strukturen gestärkt werden. In diesem Kontext erwähnte die Senatorin die vorgeschlagene Etablierung des Focal Points sowie der Koordinierungs- und Kompetenzstellen in anderen Senatsverwaltungen.
Daran anschließend stellten Martina Schnellrath, Volkhard Schwarz und Peter von Rymon-Lipinski von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales den Arbeitsentwurf des LGBG im Detail vor. Dabei wurden vor allem die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes, wie zum Beispiel das erweiterte Verständnis von Barrierefreiheit sowie die Verankerung der angemessenen Vorkehrungen und der Arbeitsgruppen für Menschen mit Behinderungen thematisiert.
Das mit Christine Braunert-Rümenapf (Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung), Berndt Maier (Vorsitzender des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung), Thomas Seerig (behindertenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus) und Alexander Fischer (Staatssekretär für Arbeit und Soziales, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) besetzte Podium diskutierte insbesondere über Themen wie das Diskriminierungsverbot, die fehlende Einbeziehung von Privaten in den Geltungsbereich des LGBG und die bisher unterbliebene Anhörung der Verbände im Gesetzgebungsverfahren.
Eine Frage auf die es unterschiedliche Antworten gab, war, ob das neugefasste LGBG ein einklagbares Recht auf angemessene Vorkehrungen vorsieht. Insoweit wurde eine anspruchsbegründende Klarstellung im Gesetz gefordert. Kritisch hinterfragt wurde außerdem, ob die Strukturen sowie die erforderlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung des LGBG tatsächlich vorhanden sein werden. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem die Einrichtung eines Partizipationsfonds vorgeschlagen.
Im Großen und Ganzen herrschte unter den Teilnehmer_innen jedoch weitgehende Einigkeit, dass es sich um einen gelungenen Entwurf für ein neues LGBG handelt, der aber durchaus noch ausbaufähig ist.
Für das Jahr 2018 sind die Erarbeitung des Referentenentwurfs des LGBG unter Beachtung der Stellungnahme der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, welche den Landesbeirat für Menschen mit Behinderung einbezieht, sowie die Senatsvorlage geplant. Das weitere formelle Gesetzgebungsverfahren soll Ende 2019 abgeschlossen sein, sodass das LGBG am 01.01.2020 als Ablösegesetz in Kraft treten könnte.
Neben dem LGBG soll in naher Zukunft auch die Berliner Schulkommunikationsverordnung den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden. Ob darüber hinaus weitere Artikel des Artikelgesetzes bearbeitet werden, blieb offen.
(C. Hübner)
15:00 Uhr Eröffnung
Dr. Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte
15:15 Uhr Grußwort
Elke Breitenbach, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales
15:30 Uhr Vorstellung des Artikelgesetzes
Martina Schnellrath, Volkhard Schwarz, Peter von Rymon-Lipinski, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
16:00 Uhr Podiumsdiskussion
Thomas Seerig, behindertenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
Christine Braunert-Rümenapf, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
Berndt Maier, Vorsitzender des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung
Alexander Fischer, Staatssekretär für Arbeit und Soziales, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Moderation: Dr. Valentin Aichele, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte
17:30 Uhr Ende der Veranstaltung & Get together bis 18:30 Uhr