Vereinte Nationen: Menschenrechtsabkommen

Umsetzung des Zivilpakts in Deutschland

Ratifikation des Zivilpakts

Die Bundesrepublik Deutschland hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte am 17. Dezember 1973 ratifiziert. Der Pakt trat am 23. März 1976 in Kraft (Bundesgesetzblatt, BGBl 1973 II, S. 1533), mit Ausnahme des Artikels 41 (Zwischenstaatliche Beschwerden), der am 28. März 1979 in Kraft trat.

Das Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren trat am 25. November 1993 in Kraft (BGBl 1992 II, S. 1246)

Das Fakultativprotokoll zur Abschaffung der Todesstrafe trat am 18. November 1992 in Kraft (BGBl 1992 II, S. 390)

Aktuelles Staatenberichtsverfahren

7. Staatenbericht: List of Issues Prior to Reporting (LOIPR)

Für den 7. Staatenbericht hat der Ausschuss ein vereinfachtes Verfahren angewandt. Es besteht aus einer Liste von Fragen (List of Issues Prior to Reporting – LOIPR), die der Ausschuss dem Vertragsstaat zuschickt. Dessen Antworten werden als Staatenbericht betrachtet.

Im Juli 2018 hat der Ausschuss im Rahmen seiner 123. Sitzung die LOIPR für die Überprüfung von Deutschland erstellt. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) konnten sich an dem Verfahren beteiligen.

7. Staatenbericht

Die Bundesregierung hat den 7. Staatenberichts, bestehend aus den Antworten auf die LOIPR, im März 2020 mit fünf Anlagen beim Ausschuss eingereicht. Die Anlagen bieten Informationen zu den Themen: Hate Crime, Rechte Straftaten, Polizeigewalt, Einzelhaft Jugendliche, Sicherungsverwahrung.

7. Staatenbericht: Eingaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hatte im April 2018 eine Eingabe eingereicht mit Themenvorschlägen für die LOIPR.

Im September 2021 wurde ein Parallelbericht für die Berichtsprüfung am 11. und 12. Oktober 2021 eingereicht.

7. Staatenbericht: Eingaben und Berichte von NGOs

Sieben zivilgesellschaftliche Organisationen hatten Eingaben eingereicht mit Themenvorschlägen für die LOIPR. Seit September 2020 werden Eingaben und Parallelberichte für die Berichtsprüfung eingereicht. Die Frist für die Einreichung endet am 13. September 2021. Alle NGO Eingaben sind auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte abrufbar.

7. Staatenbericht: Berichtsprüfung

Die Prüfung des 7. Staatenberichts fand in der 133. Sitzung des Menschenrechtsausschusses am 11. und 12. Oktober statt.

Die Sitzung ist im Livestream und danach als Aufzeichnung im UN Web TV zu sehen.

7. Staatenbericht: Abschließende Bemerkungen (Concluding Observations)

Der Ausschuss hat im November 2021 die Concluding observations zur siebten Berichtsprüfung Deutschlands veröffentlicht.

Mit der Ratifikation ist Deutschland verpflichtet, regelmäßig Staatenberichte über die nationale Umsetzung des Zivilpakts beim zuständigen Menschenrechtsausschuss einzureichen. Bislang hat der Ausschuss sieben Staatenberichte überprüft.

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