VG Wiesbaden, 02.12.2021, Az. 4 K 2354/17.WI.A
VG Wiesbaden, Urteil vom 02.12.2021, Az. 4 K 2354/17.WI.A
Orientierungssätze
I. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden stellt in seinem Urteil vom 02.12.2021 fest, dass, zumindest nach der Machtübernahme durch die Taliban, afghanische Frauen, deren Identität westlich geprägt ist, auch ohne Vorverfolgung, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungshandlungen nicht-staatlicher und nunmehr auch staatlicher Akteure, jedenfalls in der Form von Menschenrechtsverletzungen oder Diskriminierungen, die in ihrer Kumulierung einer schwerwiegenden Verletzung der grundlegenden Menschenrechte gleichkommen, ausgesetzt sein können.
II. Die beiden Klägerinnen sind alleinstehende junge Frauen, die noch nie in Afghanistan gelebt haben. Sie entschieden sich in Deutschland dazu, ihr Kopftuch abzulegen. Die Taliban suchen in Afghanistan gezielt nach im Westen gut ausgebildeten Frauen, sie schikanieren Frauen aufgrund ihrer Bekleidung, und für weibliche Gewaltopfer ist es fast unmöglich, Hilfe zu bekommen.
III. § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, § 3b Abs. 1 Nr. 4 Asylgesetz (AsylG).
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VG_Wiesbaden_02_12_2021
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