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VG Saarland, 19.04.2017, Az. 6 L 727/17

VG Saarland, Beschluss vom 19.04.2017, Az. 6 L 727/17

I. Das Verwaltungsgericht (VG) des Saarlandes weist in seinem Beschluss vom 19.04.2017 den Antrag eines in Scheidung mit seiner Ehefrau befindlichen Antragstellers im einstweiligen Rechtsschutz wegen einer Verlängerung einer Wohnungsverweisung und eines Rückkehr- sowie Aufenthaltsverbots aufgrund polizeilicher Anordnung zurück. Das VG erklärt, vieles spreche dafür, dass die ursprünglich ausgesprochene polizeiliche Verfügung im Hinblick auf die polizeiliche Gefahrenprognose durch Tätlichkeiten des Antragsstellers gegenüber der Ehefrau rechtmäßig gewesen sei. Dies gelte auch bezüglich der Verlängerung der Wohnungsverweisung und des Rückkehrverbots um zehn Tage. Ein hierfür laut § 12 Abs. 2 S. 5 Saarländisches Polizeigesetz (SPolG) vorgesehener Antrag auf zivilrechtlichen Schutz wurde von der Anwältin der Ehefrau gestellt.


II. § 80 Abs. 5 VwGO, § 12 Abs. 2 SPolG.

 

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