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Römisches Statut (1998)

Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, 17. Juli 1998

Orientierungssätze

I. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (Rom-Statut/IStGH-Statut) vom 17.07.1998 ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die rechtliche Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ist. Das Rom-Statut ist - auch in Deutschland - am 01.07.2002 in Kraft getreten. Es begründet eine Zuständigkeit des IStGH für Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression. Insbesondere sexualisierte Gewalt, aber auch andere Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt, zum Beispiel „erzwungene Schwangerschaft“ oder „Zwangssterilisation“, werden im Statut als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Artikel 7 Absatz 1g)) und Kriegsverbrechen (Artikel 8 Absatz 2e) vi) und b) xxii)) definiert.

II. In Deutschland sind 2002 zudem das Gesetz über die strafrechtliche Zusammenarbeit mit dem IStGH und das deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in Kraft getreten. Das VStGB inkorporiert die Straftatbestände des Rom-Statuts, aber auch zusätzlich weitere völkerrechtliche Straftatbestände (insbesondere die Kriegsverbrechertatbestände aus dem 1. Zusatzprotokoll von 1977 zu den vier Genfer Abkommen von 1949) in das deutsche Strafrecht.

III. In der Datenbank sind eine amtliche deutsche Übersetzung und die englische Original-Version verfügbar.

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