Richtlinie 2012/29/EU (Opferschutzrichtlinie)
Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI
Orientierungssätze
I. Die sogenannte Opferschutzrichtline (2012/29/EU) vom 25.10.2012 verstärkt bestehende nationale Mindeststandards in allen EU-Staaten für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz der Betroffene von Straftaten. Hauptziel der Richtline ist, sicherzustellen, dass Betroffene von Straftaten angemessene Informationen, angemessene Unterstützung und angemessenen Schutz erhalten und sich am Strafverfahren beteiligen können - unabhängig davon, wo in der EU der Schaden aufgetreten ist. Die EU-Staaten müssen sicherstellen, dass die Anerkennung von Betroffenen von Straftaten und deren Behandlung entsprechend der individuellen Bedürfnisse und ohne jegliche Diskriminierung stattfindet. Die Mindeststandards gelten für alle Betroffenen von Straftaten, unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Aufenthaltsstatus.
II. Die Opferschutzrichtline ist am 15.11.2012 in Kraft getreten. Die EU-Staaten mussten sie bis zum 16.11.2015 in nationales Recht umsetzen.
Dokument im Volltext
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EU_Richtlinie_2012_29_EU.pdf
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