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OLG Zweibrücken, 30.06.2022, Az. 6 UF 18/22

OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.06.2022, Az. 6 UF 18/22

Orientierungssätze

I. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken bestätigt in seinem Beschluss vom 30.06.2022 die vorgehende Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengerichts – Germersheim vom 20. Dezember 2021 (2 F 225/20 UG). Das OLG stellt fest, dass auch ein mehrjähriger Umgangsausschluss dann gerechtfertigt ist, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die Gewährung des Umgangs - erneut oder erstmals - die körperliche und/oder die seelische Unversehrtheit des Obhutselternteils gefährdet wäre. Denn das Wohl des Kindes sei ganz entscheidend von der Unversehrtheit des Elternteils abhängig, bei dem es aufwächst. Eine Gefährdung des Kindeswohls ist ebenfalls anzunehmen, wenn mit dem Umgangsverfahren lediglich bezweckt wird, wieder in Kontakt mit der Kindesmutter zu kommen und das Kind zur Erreichung dieses Ziels instrumentalisiert wird.

II. Der sein Umgangsrecht geltend machende Vater war gegenüber seiner Ehefrau mehrfach gewalttätig gewesen und war zuletzt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchter besonders schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

III. § 1684 Abs. 4 S. 1, 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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