Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt

OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010, Az. 4 UF 183/10

OLG Köln, Beschluss vom 06.12.2010, Az. 4 UF 183/10

Orientierungssätze

I. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln stellt mit seinem Beschluss vom 06.12.2010 fest, dass die Einschränkung des Umgangsrechts eines Kindesvaters auf dessen Antrag hin nach einem Jahr ab Rechtskraft der Entscheidung überprüft werden kann.

II. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem der Kindesvater gegenüber der Kindesmutter wiederholt gewalttätig geworden war. Das OLG wertete diese Taten gegenüber der Kindesmutter auch als massive psychische Gewalt gegenüber den Kindern. Aufgrund der Kindeswohlgefährdung konnte daher gemäß §§ 1666, 1666a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) das Umgangsrecht des Vaters eingeschränkt werden. Bei einem weitgehenden Umgangsausschluss muss jedoch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten die Möglichkeit bestehen, die Frage zum Umfang der fortbestehenden notwendigen Einschränkungen des Umgangsrechts nach einem Jahr ab Rechtskraft dieser Entscheidung überprüfen zu lassen.

III. §§ 1666, 1666a BGB.

Dokument im Volltext

Zum Seitenanfang springen