Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt

OLG Koblenz, 22. Juli 2015, Az. 7 UF 377/15

OLG Koblenz, Beschluss vom 22. Juli 2015, Az. 7 UF 377/15

Orientierungssätze

I. Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) weist den Antrag eines Vaters auf Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens mangels hinreichender Aussichten auf Erfolg ab.

II. Ein begleiteter Umgang des inhaftierten Vaters mit seinem Kind sei derzeit nicht möglich, da keine neutrale Person aus einer für solche Fälle bestehenden öffentlichen und/oder privaten Einrichtung oder auch Verwandte/Bekannte bereit wären, diese Umgangsbegleitung zu leisten, nachdem der Vater bei einem gemeinsamen Beratungsgespräch in den Räumen des Kinderschutzbundes nicht nur die Mutter, sondern auch die bis dahin für die Umgangsbegleitung zuständige Mitarbeiter*in des Kinderschutzbundes und die zuständige Mitarbeiter*in des Jugendamtes über mehrere Stunden der Freiheit beraubt, mit mitgebrachten Kabelbindern gefesselt und mit einer mitgebrachten Waffe (die sich erst später als Schreckschusspistole herausstellte) bedroht hatte. Gegen einen Umgang spreche auch, dass er von seiner gesamten Grundhaltung her äußerst aggressiv und gewaltbereit sei. Er sei vielfach verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung. Seine Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit bestehe danach seit Jahren und setze sich bis heute unverändert fort. Eine Gefahr für das Kind lasse sich nicht ausschließen.

III. § 1684 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Dokument im Volltext

Zum Seitenanfang springen