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OLG Celle, 06.09.2022, Az. 19 UF 92/22

OLG Celle, Urteil vom 06.09.2022, Az. 19 UF 92/22

Orientierungssätze

I. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle ändert mit seinem Beschluss vom 06.09.2022 den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengerichts - Verden (Aller) vom 29.06.2021 (Az.: 5F144/21UG). Der Umgang der Kindeseltern mit dem Kind wird bis zum 01.09.2024 ausgesetzt, da der Kontakt mit den Eltern für das Kind die Gefahr einer Retraumatisierung birgt. 

II. Dem Urteil liegt der Fall eines Kindes zugrunde, das seit 2019 in einer Pflegefamilie lebt und bei dem der begründete Verdacht einer posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund von Gewalt in der Herkunftsfamilie besteht. Laut der sachverständigen Personen ist eine Traumatherapie erforderlich, die aber nur möglich sei, wenn während deren Dauer kein Kontakt zur Herkunftsfamilie bestehe.

III. § 1684 Abs. 4 Satz 1, 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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