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LG Köln, 25.02.2022, Az. 102 KLs 17/20

LG Köln, Urteil vom 25.02.2022, Az. 102 KLs, 17/20

Orientierungssätze

I. Das Landgericht Köln (LG) verurteilt den Angeklagten wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 72 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Übergriff, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 23 Fällen sowie des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren.
Das LG verurteilt den Angeklagten darüber hinaus dazu, an die Neben- und Adhäsionsklägerinnen Schmerzensgeld zu zahlen. Dieses einmal in Höhe von 5.000 Euro, einmal in Höhe von 10.000 Euro und einmal in Höhe von 35.000 Euro.

II. Der Angeklagte ist katholischer Priester. Er verübte sexualisierte Gewalt an neun Nebenklägerinnen, darunter seine Nichten, über einen Gesamtzeitraum von 25 Jahren. Das Gericht betont die Häufigkeit und Schwere der Taten und die gravierenden Rechtsgutsverletzungen. Dabei berücksichtigt das LG, dass große Teile der Kindheit und Jugend der Betroffenen von den vielfachen sexuellen Übergriffen des Angeklagten geprägt waren, der sie zu diesem Zweck in ein manipulatives Netz von Kontrolle, Einflussnahme und Abhängigkeit verstrickte. Zudem müssen die Betroffene mit den psychischen Folgen der Taten leben. Aus diesen Gründen befindet das Gericht ein erhebliches Schmerzensgeld für angemessen. 

III. §§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); §§ 823 Abs. 1 und 2, 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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