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Lanzarote-Ausschuss 1. Staatenbericht: Erster Bericht (2015)

Lanzarote Committee, 1st implementation report Protection of children against sexual abuse in the circle of trust: The framework. Adopted by the Lanzarote Committee on 4 December 2015

Orientierungssätze

I. Der Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats über den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Ausschuss/engl.: Lanzarote Committee) fokussiert sich in der ersten Berichtsrunde auf den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im sogenannten „circle of trust“. Im ersten Bericht, verabschiedet im Dezember 2015, wurden die entsprechenden (rechtlichen) Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten thematisiert. Der zweite Bericht von 2018 hat die Strategien, also Strukturen, Maßnahmen und Prozesse zur Verhütung von Gewalt und zum Schutz von Kindern in den Blick genommen.

II. Der Lanzarote-Ausschuss ist das Gremium, das die wirksame Umsetzung des Lanzarote-Übereinkommens durch die Vertragsparteien überwacht. Der Ausschuss bewertet die Situation des Schutzes von Kindern vor sexueller Gewalt auf nationaler Ebene auf Grundlage der Informationen aus den Antworten auf einen allgemeinen Überblicksfragebogen und einen thematischen Fragebogen von nationalen Behörden und anderen (zum Beispiel zivilgesellschaftlichen) Quellen im Rahmen eines Monitoringverfahrens.

III. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention/engl.: Lanzarote Convention) am 18.11.2015 ratifiziert, am 01.03.2016 ist es in Kraft getreten. Dementsprechend ist Deutschland nicht Teil der ersten Monitoring-Runde gewesen. In der zweiten Monitoring-Runde liegt der thematische Fokus auf dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch durch Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Frist für die Antworten der Staaten auf die Fragen des Ausschusses war der 25.11.2017.

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