KG Berlin, 23.12.2020, Az. 16 UF 10/20
KG Berlin, Beschluss vom 23.12.2020, Az. 16 UF 10/20
Orientierungssätze
I. Das Kammergericht (KG) Berlin stellt in seinem Beschluss vom 23.12.2020 klar, dass die einen mehrjährigen Ausschluss des Umgangsrechts des Vaters mit seinem Kind rechtfertigende Kindeswohlgefährdung auch dann anzunehmen sei, wenn Anhaltspunkte für die konkrete Gefährdung der körperlichen und/oder psychischen Gesundheit der Mutter bestehen. Das Wohl des zum Zeitpunkt der Entscheidung siebenjährigen, in der alleinigen Obhut seiner Mutter aufwachsenden Jungen sei ganz entscheidend von der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Mutter abhängig. Hinter deren Schutz müsse das Umgangsrecht des Vaters in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise zurücktreten.
II. Dem Urteil liegt ein Fall von häuslicher Gewalt zugrunde, bei dem es zu erheblichen Verletzungen der Mutter und in der Folge starken psychischen Beeinträchtigung gekommen war.
III. § 1684 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 9 UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK).
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KG_Berlin_23_12_2020
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