Istanbul Convention (2011)
Council of Europe Convention on preventing and combating violence against women and domestic violence, 11.V.2011
Orientierungssätze
I. Die im Europarat zusammengeschlossenen Staaten haben mit dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt den bisher umfassendsten Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt. Die sogenannte Istanbul-Konvention schafft auf gesamteuropäischer Ebene einen Rechtsrahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie zur Verhütung, Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
II. Am 01.02.2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland als rechtlich bindendes Menschenrechtsinstrument in Kraft getreten und gilt im Rang von einfachem Bundesrecht. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Konvention richten sich an Deutschland als Ganzes, der Rechtsanwendungsbefehl für die Regelungen der Konvention richtet sich an alle staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). Am 12.10.2017 hatte Deutschland die Beitrittsurkunde beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt und damit den Ratifikationsprozess abgeschlossen.
III. Es handelt sich hier um die amtliche Version des Konventionstextes in Englisch. Eine nicht amtliche Übersetzung Deutschlands ist ebenfalls in der Datenbank verfügbar.
Dokument im Volltext
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Istanbul_Convention.pdf
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