GREVIO Allgemeine Empfehlung Nr. 1 (2021)
GREVIO General Recommendation No. 1 on the digital dimension of violence against women. Adopted on 20 October 2021
Orientierungssätze
I. Die Expert*innengruppe des Europarates (Group of experts on action against violence against women and domestic violence, GREVIO) erkennt in ihrer ersten allgemeinen Empfehlung die digitale Dimension von Gewalt gegen Frauen an, die nach ihrer Einschätzung bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in nationale Gesetze und Politiken oft übersehen wird. Umfasst sind dabei nach der Definition von GREVIO Gewalt, die online stattfindet, sowie Gewalttaten, die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien begangen werden. GREVIO empfiehlt basierend auf den vier Säulen der Istanbul-Konvention - Prävention, Schutz, Strafverfolgung und koordinierte Maßnahmen - spezifische Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von digitaler geschlechtsspezifischer Gewalt.
II. Die allgemeine Empfehlung vom 12.10.2021 wurde am 24.11.2021 veröffentlicht. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen wie der Istanbul-Konvention, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Mitgliedsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Istanbul-Konvention sieht einen unabhängigen Mechanismus (GREVIO) vor, der die Umsetzung der Konvention durch die Vertragsparteien überwacht (Artikel 66, 68). Die Expert*innengruppe GREVIO kann allgemeine Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention beschließen (Artikel 69).