EGMR, 28.01.2014, Beschwerde-Nr. 35810/09
EGMR, Urteil vom 28.01.2014, Beschwerde-Nr. 35810/09 (O’Keeffe v. Ireland)
Orientierungssätze
I. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt, dass die Verpflichtung aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Kinder vor Gewalt zu schützen, nicht nur die Pflicht umfasst, wirksame strafrechtliche Bestimmungen zu erlassen. Um den wirksamen Schutz sicherzustellen, sind auch wirksame Mechanismen zur Aufdeckung von Misshandlungen notwendig. Nur dann sind die Durchsetzung der Strafgesetze und die Verhütung solcher Misshandlungen möglich.
II. Artikel 3 EMRK.
Dokument im Volltext
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EGMR_28012014_O_Keeffe_v_Ireland.pdf
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