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EGMR, 13.11.2012, Beschwerde-Nr. 15966/04

EGMR, Urteil vom 13.11.2012, Beschwerde-Nr. 15966/04 (I. G. and Others v. Slovakia)

Orientierungssätze

I. In dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ging es um Sterilisationen in der Slowakei ohne freie und informierte Zustimmung der Betroffenen. Die drei Beschwerdeführer*innen - slowakische Staatsbürger*innen und Rom*nja - waren in einem öffentlichen Krankenhaus ohne ihre Zustimmung sterilisiert worden. Sie machten geltend, dass ihre Zugehörigkeit zur Gruppe der Rom*nja eine entscheidende Rolle bei der Sterilisation gespielt habe und die anschließenden Ermittlungen durch staatliche Behörden nicht gründlich und effektiv gewesen seien.

II. Der EGMR stellte in Bezug auf die erste und die zweite Beschwerdeführer*in eine Verletzung des Verbots der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung aus Artikel 3 EMRK fest. Daneben nahm er auch eine Verletzung der prozessualen Pflicht aus Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an, entsprechende Vorwürfe zu untersuchen und aufzuklären, sowie eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), verneinte aber eine Verletzung von Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde). In Bezug auf die dritte Beschwerdeführer*in entschied der Gerichtshof die Streichung der Beschwerde aus der Fallliste gemäß Artikel 37 Absatz 1c) EMRK.

III. Artikel 3, 8, 13 EMRK.

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