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EGMR, 12.10.2012, Beschwerde-Nr. 57375/08

EGMR, Urteil vom 12.10.2012, Beschwerde-Nr. 57375/08 (P. and S. v. Poland)

Orientierungssätze

I. In dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ging es um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Polen. Die Beschwerdeführer*innen - Mutter und Tochter - waren bei dem Versuch, einen Schwangerschaftsabbruch bei der Tochter durchzuführen zu lassen, die mit 14 Jahren infolge einer Vergewaltigung schwanger geworden war, mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert. Unter anderem aufgrund der unklaren Rechtslage in Polen, des Zögerns des medizinischen Personals und zahlreicher Beeinflussungsversuche und Belästigungen durch verschiedene Personen mussten die Beschwerdeführer*innen mehrere Krankenhäuser in verschiedenen Städten aufsuchen, bis ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wurde.

II. Der EGMR stellte fest, dass unter anderem eine Verletzung von Artikel 8 der EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) vorliegt und insbesondere, dass die Beschwerdeführer*innen irreführende und widersprüchliche Informationen erhalten hatten und nicht objektiv medizinisch beraten worden waren. Die Tatsache, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Polen Gegenstand einer intensiven öffentlichen Debatte war, entband das medizinische Personal nicht von seiner ärztlichen Schweigepflicht.

III. Artikel 3, 5 Absätze 1, 8 EMRK.

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