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CEDAW Optional Protocol (1999)

Optional Protocol to the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, 15 October 1999

Orientierungssätze

I. Das Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) beinhaltet Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren und schafft damit Rechtsbehelfe für Betroffene, um Verletzungen der Konvention überprüfen und untersuchen zu lassen. Im Rahmen einer Individualbeschwerde kann eine Einzelperson oder eine Personengruppe darlegen, warum sie der Meinung ist, durch den Vertragsstaat in einem oder mehreren von CEDAW garantierten Rechten verletzt worden zu sein. Der UN-Ausschuss kann die Beschwerde entgegennehmen, sofern der betreffende Staat das Fakultativprotokoll ratifiziert hat, der innerstaatliche Rechtsweg erschöpft ist und die Beschwerde nicht bereits von einem anderen internationalen Gremium überprüft wurde. Wenn die Beschwerde zulässig ist, prüft der Ausschuss diese und teilt dem betreffenden Staat seine Auffassung mit, verbunden mit Handlungsempfehlungen (sog. Communications). Die Handlungsempfehlungen sind zwar nicht bindend, der Vertragsstaat muss sich aber mit ihnen auseinandersetzen. Nach Artikel 8 des Protokolls kann der Ausschuss auch Untersuchungen durchführen, wenn zuverlässige Informationen über schwerwiegende oder systematische Verletzungen von Konventionsrechten in einem Vertragsstaat vorliegen. Das Fakultativprotokoll führte damit Rechtsbehelfe für Betroffene ein, um Verletzungen der Konvention überprüfen und untersuchen zu können.

II. Das Fakultativprotokoll zu CEDAW trat am 22. Dezember 2000 völkerrechtlich in Kraft. Deutschland hat dieses Zusatzprotokoll 2002 ratifiziert.

III. Weitere Informationen zum Fakultativprotokoll finden sich im Handbuch des BMFSFJ. Die vom Ausschuss bereits geprüften Individualbeschwerden finden sich auf der Website des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) in der Jurisprudence database ebenso wie eine Übersicht der durchgeführten Untersuchungsverfahren.

IV. Es handelt sich hier um die offizielle englische Version. Amtliche deutsche und französische Versionen sind ebenfalls in der Datenbank verfügbar.

Dokument im Volltext

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