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CEDAW Convention (1979)

Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, 18 December 1979

Orientierungssätze

I. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Resolution 34/180). Das Übereinkommen trat am 03. September 1981 völkerrechtlich in Kraft. CEDAW ist das wichtigste völkerrechtliche Menschenrechtsinstrument für Frauen und Mädchen. Die Vertragsstaaten werden zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen, einschließlich der Privatsphäre, verpflichtet. Der Staat darf selbst nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen und muss rechtliche und politische Maßnahmen ergreifen, um Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Mit der Ratifikation von CEDAW verpflichten sich die Vertragsstaaten außerdem zur regelmäßigen Berichterstattung an den UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) über die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen. Das Fakultativprotokoll zu CEDAW, das ein Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren beinhaltet, trat am 22. Dezember 2000 völkerrechtlich in Kraft.

II. Am 10. Juli 1985 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen ratifiziert und am 9. August 1985 ist es in Kraft getreten. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen richten sich an Deutschland als Ganzes, der Rechtsanwendungsbefehl für die Regelungen richtet sich an alle staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen).

III. Weitere Informationen zur Konvention und zum Fakultativprotokoll finden sich im Handbuch des BMFSFJ.

IV. Es handelt sich hier um die offizielle englische Version. Amtliche deutsche und französische Versionen sind ebenfalls in der Datenbank verfügbar.

Dokument im Volltext

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