CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 7 (1988)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 7 (1988): Resources
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) empfiehlt den Vertragsstaaten, alle notwendigen und geeigneten Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass dem CEDAW-Ausschuss angemessene Ressourcen und Dienste zur Verfügung stehen, um ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW), zu unterstützen. Insbesondere empfiehlt der Ausschuss, dass Vollzeitmitarbeiter*innen zur Verfügung stehen sollen, die den Ausschuss bei der Vorbereitung seiner Sitzungen und während seiner Tagungen unterstützen.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 7 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
Dokument im Volltext
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CEDAW_Gen_Recommendation_7.pdf
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