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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 6 (1988)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 6 (1988): Effective national machinery and publicity

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) empfiehlt den Vertragsstaaten, wirksame nationale Mechanismen, Institutionen und Verfahren einzurichten und/oder zu stärken und mit angemessenen Ressourcen und Kompetenzen auszustatten, um zu den Auswirkungen aller Regierungspolitiken auf Frauen zu beraten, die Situation der Frauen umfassend zu evaluieren sowie bei der Formulierung neuer Maßnahmen und deren wirksamer Durchsetzung zur Beseitigung von Diskriminierung zu beraten. Weiterhin empfiehlt CEDAW, geeignete Schritte zu unternehmen, um das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW), die Berichte der Vertragsstaaten nach Artikel 18 und die Berichte des Ausschusses jeweils in der Sprache des betreffenden Staates zu verbreiten und in den regelmäßigen Berichten die hierfür ergriffenen Maßnahmen darzulegen.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 6 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 6 bezieht sich auf Artikel 18 CEDAW.

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