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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 37 (2018)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 37 (2018) on the gender-related dimensions of disaster risk reduction in the context of climate change

Orientierungssätze

I. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 37 des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) dient den Vertragsstaaten als Orientierungshilfe bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem CEDAW-Übereinkommen in Bezug auf die Verringerung des Katastrophenrisikos und den Klimawandel. Ziel dieser Allgemeinen Empfehlung ist es, die Dringlichkeit der Abmilderung der nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels zu unterstreichen und die Schritte aufzuzeigen, mit denen eine Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden kann. Die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung werde die Widerstandsfähigkeit der mit Klimawandel und Katastrophen konfrontierten Menschen weltweit stärken.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 37 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 37 bezieht sich auf die Artikel 2, 3, 4, 5a), 7, 8, 10, 11, 12, 14, 15, 24 CEDAW; Verweis auf die Allgemeinen Empfehlungen Nr. 19, 28, 32, 33, 34, 35 und 36.

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