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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 36 (2017)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 36 (2017) on the right of girls and women to education

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) stellt weiterhin Lücken bei der rechtlichen Anerkennung des Rechts von Mädchen und Frauen auf Bildung fest. Bestimmte Faktoren würden Frauen und Mädchen unverhältnismäßig stark daran hindern, ihr grundlegendes Menschenrecht auf Bildung in Anspruch zu nehmen: Insbesondere Zugangshürden für Mädchen und Frauen aus benachteiligten oder marginalisierten Gruppen, geschlechtsspezifische Stereotype in Lehrplänen und Schulbüchern, Gewalt gegen Mädchen und Frauen innerhalb und außerhalb der Schule sowie strukturelle und ideologische Beschränkungen, zum Beispiel in männlich dominierten akademischen Feldern. Der Ausschuss gibt den Vertragsstaaten mit der Allgemeinen Empfehlung Nr. 36 Leitlinien und Maßnahmen an die Hand für die wirksame Umsetzung dieses Rechts entsprechend Artikel 10 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW).

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 36 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 36 bezieht sich auf die Artikel 1, 2, 4, 5, 10, 14 CEDAW; Verweis auf die Allgemeinen Empfehlungen Nr. 14, 19, 25 30, 31, 33, 34 und 35 sowie Art. 13 UN-Sozialpakt, Art. 30 UN-Wanderarbeiterkonvention, Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention, Art. 28 Kinderrechtskonvention.

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