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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 34 (2016)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 34 (2016) on the rights of rural women

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) gibt den Vertragsstaaten in der Allgemeinen Empfehlung Nr. 34 maßgebliche Leitlinien für gesetzgeberische, politische und andere geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus der Konvention in Bezug auf die Rechte von Frauen in ländlichen Gebieten in vollem Umfang nachkommen. Der Ausschuss stellt zunächst die übergreifenden Verpflichtungen der Vertragsstaaten zur Achtung, zum Schutz und zur Erfüllung der Rechte von Frauen in ländlichen Gebieten dar. Anschließend führt er detailliert die spezifischen Dimensionen der Rechte aus der Konvention in Bezug auf Frauen in ländlichen Gebieten aus, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Arbeit und Ressourcen. Zudem kritisiert der Ausschuss den Mangel an disaggregierten Daten zur Situation von Frauen in ländlichen Gebieten.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 34 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 34 bezieht sich auf die Artikel 1, 2 b), 3, 4 Absatz 1, 5 a), 6, 7, 9, 10 a), 11 Absatz 1 e), 12, 13 a) 14 Absatz 1 und 2, 15, 16 CEDAW, sowie auf CEDAW: Allgemeine Empfehlungen Nr. 13, 16, 17, 18, 19, 21, 23, 25, 26, 27, 28, 30, 31, 32.

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