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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 33 (2015)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 33 (2015) on women’s access to justice

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) gibt den Vertragsstaaten in der Allgemeinen Empfehlung Nr. 33 maßgebliche Leitlinien für gesetzgeberische, politische und andere geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus der Konvention in Bezug auf den Zugang von Frauen zum Recht/zur Justiz in vollem Umfang nachkommen. Der Ausschuss beleuchtet unter anderem die Probleme in den Bereichen Justiziabilität, Verfügbarkeit, Zugänglichkeit, Qualität, Bereitstellung von Rechtsmitteln und Rechenschaftspflicht der Justizsysteme; diskriminierende Gesetze, Verfahren und Praktiken; Stereotype und geschlechtsspezifische Voreingenommenheit im Justizsystem; Bildung und Sensibilisierung für die Auswirkungen von Stereotypen; Prozesskostenhilfe und öffentliche Verteidigung; Ressourcen und gibt entsprechende Empfehlungen ab. Zudem gibt er Empfehlungen für spezifische Rechtsgebiete und Mechanismen ab, um den Zugang von Frauen zum Recht bzw. zur Justiz zu verbessern.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 33 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 33 bezieht sich auf die Artikel 2 a) und c), 3, 5 a), 15 Absatz 3, 16 CEDAW sowie CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 28.

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