CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 30 (2013)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 30 (2013) on women in conflict prevention, conflict and post-conflict situations
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) gibt den Vertragsstaaten in der Allgemeinen Empfehlung Nr. 30 maßgebliche Leitlinien für gesetzgeberische, politische und andere geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zum Schutz, zur Achtung und zur Verwirklichung der Menschenrechte der Frauen in vollem Umfang nachkommen. Das beinhaltet die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter vor, während und nach Konflikten und die Gewährleistung, dass die vielfältigen Erfahrungen von Frauen in alle Prozesse der Friedenskonsolidierung, der Friedensschaffung und der Wiederaufbauprozesse einbezogen werden.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 30 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 30 bezieht sich auf die Artikel 1, 4 Absatz 1, 7, 8, 12 Absatz 1, 16 Absatz 1 a), b), h), e), 22 CEDAW, auf die Allgemeinen Empfehlungen Nr. 21, 28, 29 CEDAW, auf Artikel 32 UN-BRK, Artikel 24 Abs. 4 UN-KRK sowie auf Artikel 2 Absatz 1, 11 Absatz 1, 22, 23 UN-Sozialpakt.
Dokument im Volltext
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CEDAW_Gen_Recommendation_30.pdf
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