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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 4 (1987)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 4 (1987): Reservations

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) äußert seine Besorgnis über die große Zahl an Vorbehalten der Vertragsstaaten, die mit dem Ziel und Zweck des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) unvereinbar scheinen und schlägt den Staaten vor, diese Vorbehalte zu überdenken und nach Möglichkeit zurückzunehmen.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 4 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar. 

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