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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 3 (1987)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 3 (1987): Education and public information campaigns

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) fordert die Vertragsstaaten nachdrücklich auf, Bildungs- und Aufklärungsprogramme zu verabschieden, die dazu beitragen, Vorurteile und gängige Praktiken zu beseitigen, welche die vollständige Verwirklichung des Grundsatzes der sozialen Gleichstellung von Frauen behindern.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 3 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar. 

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 3 bezieht sich auf Artikel 5 CEDAW.

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