CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 29 (2013)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation (2013) on article 16 of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (Economic consequences of marriage, family relations and their dissolution)
Orientierungssätze
I. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 29 des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) soll den Vertragsstaaten als Leitfaden dienen, um de jure und de facto zu erreichen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt die wirtschaftlichen Vorteile und Kosten von familiären Beziehungen und die wirtschaftlichen Folgen ihrer Auflösung tragen. Der Ausschuss führt aus, dass die Ungleichheit in der Familie die Grundlage für alle anderen Aspekte der Diskriminierung von Frauen sei und oft im Namen von Ideologie, Tradition oder Kultur gerechtfertigt werde. Der Ausschuss zeigt sich zunehmend besorgt über die wirtschaftlichen Folgen von Heirat, Scheidung, Trennung und Tod für Frauen.
II. Artikel 16 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) sieht die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen beim Eingehen einer Ehe, während der Ehe und bei ihrer Auflösung durch Scheidung oder Tod vor.
III. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 29 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
V. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 29 bezieht sich auf die Artikel 1, 2, 5, 9, 15, 16 CEDAW; Verweis auf die Allgemeinen Empfehlungen Nr. 21, 27 und 28.
Dokument im Volltext
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CEDAW_Gen_Recommendation_29.pdf
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