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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 27 (2010)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 27 (2010) on older women and protection of their human rights

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) untersucht in der Allgemeinen Empfehlung Nr. 27 den Zusammenhang und die Beziehung zwischen den Artikeln des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) und dem Altern. Die Empfehlung zeigt die vielfältigen Formen der Diskriminierung auf, mit denen Frauen im Alter konfrontiert sind, umreißt den Inhalt der Verpflichtungen, die von den Vertragsstaaten in Bezug auf ein Altern in Würde und die Rechte älterer Frauen zu übernehmen sind, und enthält politische Empfehlungen, die darauf abzielen, die Belange älterer Frauen in nationale Strategien, Entwicklungsinitiativen und in positive Maßnahmen einzubeziehen, damit ältere Frauen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit Männern an der Gesellschaft teilhaben können.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 27 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 27 bezieht sich auf Artikel 4 Absatz 1 CEDAW; Artikel 28 Absatz 2b) UN-BRK; Verweis auf Allgemeine Empfehlungen Nr. 21, 23, 24 und 25 CEDAW.

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