CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 26 (2008)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 26 (2008) on women migrant workers
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) gibt den Vertragsstaaten in der Allgemeinen Empfehlung Nr. 26 maßgebliche Leitlinien für gesetzgeberische, politische und andere geeignete Maßnahmen. Damit möchte er sicherstellen, dass sie ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zum Schutz, zur Achtung und zur Verwirklichung der Menschenrechte der Frauen auch in Bezug auf weibliche Arbeitsmigrant*innen in vollem Umfang nachkommen. Vertragsstaaten seien trotz der Berechtigung zur Kontrolle ihrer Grenzen und der Migration verpflichtet, sichere Migrationsverfahren zu fördern und die Menschenrechte von Frauen während des gesamten Migrationszyklus zu achten, zu schützen und erfüllen. Der Ausschuss macht zunächst Ausführungen zur Anwendung der Grundsätze der Menschenrechte und der Gleichstellung der Geschlechter, zu Faktoren, welche die Migration von Frauen beeinflussen und zu geschlechtsspezifischen Menschenrechtsproblemen im Zusammenhang mit Migrant*innen. Abschließend formuliert er Empfehlungen an die Vertragsstaaten.
II. Der Ausschuss bezieht sich außerdem an mehreren Stellen auf die UN-Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, auch UN-Wanderarbeiterkonvention genannt (Convention on the Protection of the Rights of All Migrant workers and Members of their Families, ICRMW), deren Ausschuss auch an der Allgemeinen Empfehlung Nr. 26 mitgearbeitet hat.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 26 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 26 bezieht sich auf Artikel 2a), c)-f), 3, 5, 7b), 10, 11, 12, 14 CEDAW.