CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 22 (1995)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 22 (1995): Amending article 20 of the Convention
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) empfiehlt den Vertragsstaaten eine Änderung des Artikels 20 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) in Bezug auf die Sitzungsdauer des Ausschusses. Der Ausschuss empfiehlt ferner, dass die*der Vorsitzende den Vertragsstaaten über die Schwierigkeiten, mit denen der Ausschuss bei der Erfüllung seiner Aufgaben konfrontiert ist, Bericht erstattet und dass der*die Generalsekretär*in den Vertragsstaaten auf ihrer Tagung alle einschlägigen Informationen über die Arbeitsbelastung des Ausschusses und vergleichende Informationen in Bezug auf andere Menschenrechts-Vertragsorgane zur Verfügung zu stellt.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 22 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 22 bezieht sich auf Artikel 20 CEDAW.
Dokument im Volltext
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CEDAW_Gen_Recommendation_22.pdf
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