CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 20 (1992)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 20 (1992): Reservations to the Convention
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) empfahl den Vertragsstaaten im Zusammenhang mit der Weltkonferenz zu Menschenrechten 1993, unter anderem Vorbehalte gegen das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) zu überdenken mit Blick auf die Stärkung der Implementierung aller Menschenrechtsverträge.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 20 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 20 bezieht sich auf Artikel 28 Absatz 2 sowie auf die Allgemeine Empfehlung Nr. 4.
Dokument im Volltext
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CEDAW_Gen_Recommendation_20.pdf
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