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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 18 (1991)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 18 (1991): Disabled women

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) zeigt sich besorgt über die Situation von Frauen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation von doppelter Diskriminierung betroffen seien. Der Ausschuss empfiehlt den Vertragsstaaten, in ihren Staatenberichten Informationen über Frauen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen sowie über die Maßnahmen, die zu ihrer Unterstützung ergriffen werden. Darunter sind auch Maßnahmen zu fassen, die gewährleisten, dass sie gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Beschäftigung, Gesundheitsdiensten und sozialer Sicherheit haben sowie solche Maßnahmen, die sicherstellen, dass sie an allen Bereichen des sozialen und kulturellen Lebens teilnehmen können.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 18 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 18 bezieht sich auf Artikel 3 CEDAW.

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