Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt

CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 16 (1991)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 16 (1991): Unpaid women workers in rural and urban family enterprises

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) adressiert in der Allgemeinen Empfehlung Nr. 16 den hohen Anteil von unbezahlten weiblichen Arbeitskräften in ländlichen Gebieten in den Vertragsstaaten und gibt unter Verweis auf die Allgemeine Empfehlung Nr. 9 (Statistische Daten zu der Situation von Frauen) Empfehlungen ab. Die Vertragsstaaten werden dazu angehalten, dem Ausschuss über die soziale und rechtliche Situation von unbezahlten weiblichen Arbeitskräften in Familienbetrieben zu berichten, entsprechende statistische Daten zu sammeln und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Bezahlung, soziale Absicherung und Sozialleistungen für die Berufsgruppe zu gewährleisten.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 16 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 16 bezieht sich auf die Artikel 2 c), 11 c), d), e) CEDAW; Verweis auf Allgemeine Empfehlung Nr. 9.

Dokument im Volltext

Zum Seitenanfang springen