CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 15 (1990)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 15 (1990): Avoidance of discrimination against women in national strategies for the prevention and control of acquired immunodeficiency syndrome (AIDS)
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) ist besorgt über die Auswirkungen der globalen AIDS-Pandemie und die Auswirkungen der Strategien zu ihrer Bekämpfung auf die Ausübung von Frauenrechten. Der Ausschuss gibt daher Empfehlungen für die Vertragsstaaten ab. Unter anderem sollen die Programme zur Bekämpfung von AIDS die Rechte und Bedürfnisse von Frauen und Kindern berücksichtigen sowie ihre besondere Vulnerabilität. Die Vertragsstaaten sollen in ihren Berichten zu Artikel 12 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) die ergriffenen Maßnahmen darlegen.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 15 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 15 bezieht sich auf Artikel 12 CEDAW.
Dokument im Volltext
-
CEDAW_Gen_Recommendation_15.pdf
Nicht barrierefrei