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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 14 (1990)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 14 (1990): Female circumcision

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) ist besorgt über die fortbestehende Praxis der Beschneidung von Frauen sowie anderer für Frauen gesundheitsschädlicher Praktiken. Er empfiehlt den Vertragsstaaten, alle notwendigen Maßnahmen für die Beendigung von weiblicher Genitalbeschneidung/-verstümmelung zu ergreifen, indem zum Beispiel lokale und nationale Frauenorganisationen, die zu dem Thema arbeiten, unterstützt und wissenschaftsbasierte Aus- und Fortbildungsprogramme angeboten werden. Die Vertragsstaaten sollen in ihren Berichten zu Artikel 10 und 12 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) die ergriffenen Maßnahmen darlegen.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 14 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 14 bezieht sich auf die Artikel 10 und 12 CEDAW.

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