CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 13 (1989)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 13 (1989): Equal remuneration for work of equal value
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) weist unter anderem auf das Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO; engl.: International Labour Organization, ILO) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit von 1951 hin. Der Ausschuss bekräftigt die Notwendigkeit der faktischen Umsetzung des Prinzips des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, um die Ungleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt zu überwinden. Hierfür empfiehlt der Ausschuss beispielsweise, auf der Grundlage geschlechtsneutraler Kriterien Evaluationsmechanismen für einen Vergleich des Wertes von Berufen zu entwickeln, die aktuell überwiegend von Frauen und solchen, die überwiegend von Männern ausgeübt werden.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 13 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
Dokument im Volltext
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CEDAW_Gen_Recommendation_13.pdf
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