CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 12 (1989)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 12 (1989): Violence against women
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) betont die Verpflichtung der Vertragsstaaten, Frauen vor allen Formen von Gewalt innerhalb der Familie, am Arbeitsplatz und in allen anderen Bereichen des sozialen Lebens zu schützen. Der Ausschuss empfiehlt den Vertragsstaaten, die entsprechende Gesetzgebung und alle anderen Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, in die periodischen Staatenberichte mit aufzunehmen. Auch über das Vorhandensein von Schutz- und Unterstützungseinrichtungen und die Erhebung von statistischen Daten zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen sollen die Regierungen berichten.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 12 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 12 bezieht sich auf die Artikel 2, 5, 11, 12, 16 CEDAW.
Dokument im Volltext
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CEDAW_Gen_Recommendation_12.pdf
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