Rechtsprechungsdatenbank ius gender & gewalt

CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 11 (1989)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 11 (1989): Technical advisory services for reporting obligations

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) empfiehlt den Vertragsstaaten, Projekte für technische Beratungsdienste, einschließlich Schulungsseminare, zu fördern, zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um bei der Erfüllung der Berichtspflichten nach Artikel 18 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) zu unterstützen.

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 11 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 11 bezieht sich auf Artikel 18 CEDAW.

Dokument im Volltext

Zum Seitenanfang springen