CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 10 (1989)
Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 10 (1989): Tenth anniversary of the adoption of the Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women
Orientierungssätze
I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) empfiehlt den Vertragsstaaten:
- Programme durchzuführen, um das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) bekannt zu machen, und Informationen über das Übereinkommen bereitzustellen;
- ihre innerstaatlichen Nichtregierungsorganisationen aufzufordern, sich an den Kampagnen zur Bekanntmachung des Übereinkommens und seiner Durchführung zu beteiligen;
- Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige Umsetzung des Übereinkommens zu gewährleisten;
- den*die Generalsekretär*in zu ersuchen, den zehnten Jahrestag der Verabschiedung des Übereinkommens zu begehen.
II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.
III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 10 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar.
Dokument im Volltext
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CEDAW_Gen_Recommendation_10.pdf
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