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CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 1 (1986)

Committee on the Elimination of Discrimination against Women, General recommendation No. 1 (1986): Reporting by States parties

Orientierungssätze

I. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) empfiehlt den Vertragsstaaten, mindestens alle vier Jahre einen Bericht zur Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, CEDAW) vorzulegen, der die Hindernisse und die zu deren Überwindung unternommenen Maßnahmen darstellt. 

II. Allgemeine Empfehlungen betreffen Artikel oder Themen von Menschenrechtsverträgen, indem sie zum Beispiel Bestimmungen näher auslegen. Sie sind nicht verbindlich, dienen den Vertragsstaaten aber als wichtige Quelle zum besseren Verständnis spezifischer Anforderungen von Menschenrechtsverträgen.

III. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 1 ist nur auf Englisch in dieser Datenbank verfügbar. 

IV. Die Allgemeine Empfehlung Nr. 1 bezieht sich auf Artikel 18 CEDAW.

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